Sie sind Arbeitnehmer:in und es droht Ihnen auf Grund der aktuellen Lage der Jobverlust?

Weiterbildungen für höhere Qualifizierungen sind neben Ihrem Job nicht möglich oder nicht zu vereinbaren?

Die zu kurze Babypause soll länger dauern?

Dann ist die Bildungskarenz genau das Richtige für Sie!

Vorteile für Arbeitnehmer:innen:

  • Durch die in Anspruchnahme der Bildungskarenz bleibt Ihnen ihre Arbeitsstelle erhalten.
  • Besserqualifizierung ist hilfreich auch bei einem eventuellen Firmenwechsel.
  • Sie gehen durch Ihre Bildungkarenz nicht verloren, denn Sie bleiben weiter am Laufenden bzw. sind bei Bedarf geringfügig verfügbar.
  • Ihnen bleibt der gleiche Bezug wie bei der Arbeitslosigkeit, ohne sich laufend bei Firmen vorstellen zu müssen
  • Ihnen bleibt ein ähnlicher Lohn wie davor, sofern Sie geringfügig tätig sind.
  • Sie dürfen in der Bildungskarenz auch ins Ausland fahren. Bei Arbeitslosigkeit jedoch nicht!
  • Das Weiterbildungsgeld bleibt gleich hoch wie das Arbeitslosengeld, jedoch vorteilhafter durch Schulungen.
  • Trotz Bildungskarenz verlieren Sie den bestehenden Arbeitslosengeld-Anspruch nicht. Dieser kann nämlich auch direkt an die Bildungskarenz angehängt werden.
  • Sie dürfen neben der Bildungskarenz ab dem ersten Tag, geringfügig dazuverdienen, auch beim bisherigen Dienstgeber.
  • Aktuelle Schulungsthemen sind zurzeit: Sprachen, Präsentation, Verkauf, Verhandeln und Argumentieren, Kundenorientierung, Arbeiten im Team, Qualitätsmanagement, Persönlichkeitstraining, Changemanagement, klug Entscheiden, Visualisieren am PC und am Papier, Protokollführung und Meeting-Kultur, Digitalisierung…
  • Auch privat profitieren Sie von Ihrer Schulung als Arbeitnehmer:in
  • Ihr alter Urlaub verfällt nicht und alle anderen Ansprüche bleiben ebenso aufrecht.
  • Sie sind weiter pensions- und krankenversichert als Arbeitnehmer:in
  • Das AMS übernimmt die gesamten Personalkosten und bietet Mitarbeitenden die Chance sich weiterzubilden
  • Bildungskarenz ist häufig sinnvoller als Kurzarbeit
  • kann jederzeit gestartet und nach der Mindestdauer auch vorzeitig gestoppt werden
  • Arbeiter*innen und Angestellte erhalten das Weiterbildungsgeld, in Höhe des Arbeitslosengeldes
  • Arbeiter*innen und Angestellte dürfen bis zu € 460,66/Monat dazuverdienen – auch beim eigenen Arbeitgeber oder selbstständig

Weitere Infos für Arbeitnehmer:innen:

  • Sie müssen durchgehend 6 Monate beim gleichen Arbeitgeber:in versicherungspflichtig beschäftigt (gewesen) sein
  • Für Ihre Bildungskarenz muss Ihr Arbeitgeber:in einverstanden sein
  • Sie haben keinen Rechtsanspruch auf Bildungskarenz. Der Arbeitgeber:in muss freiwillig der Bildungskarenz zustimmen
  • Sie müssen bei Ihrem aktuellen Arbeitgeber nicht kündigen
  • Die Bildungskarenz ist für Sie vollkommen kostenfrei
  • Es ist Ihnen erlaubt währenddessen woanders zu arbeiten
  • Wenn Sie währenddessen eine Firma gründen wird Ihnen das Weiterbildungsgeld gestrichen
  • Ihr Urlaubsanspruch wird anteilig verkürzt
  • Sie können währenddessen gekündigt werden
  • Wenn während der Bildungskarenz das Arbeitsverhältnis freiwillig beenden, so endet damit auch der Anspruch auf Weiterbildungsgeld
Arbeitnehmer:in